Schulungspflicht ab dem 24. August 2023
Was bedeutet das?
Aufgrund einer neuen EU-Beschränkung muss bei der Verwendung von diisocyanathaltigen PU-Klebstoffen und PU-Dichtstoffen und auch bei der Handhabung damit, ab dem 24. August 2023, eine Sicherheitsschulung abgelegt werden.